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Pflichtangaben in E-Mails

Seit Jahresbeginn muss jede geschäftliche E-Mail bestimmte Angaben enthalten. In der Regel sind dies Angaben, die auch im Impressum zu finden sind. Dazu gehören unter anderem der Name des Unternehmens, die Rechtsform, der Sitz und das zuständige Registergericht.

Je nach Unternehmensform sind weiterhin Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer und Aufsichtsratvorsitzende zu nennen. 

Wie bereits bei der Einführung der Impressumspflicht ist damit zu rechnen, dass professionelle „Abmahner“ die Gelegenheit nutzen werden, alle Unternehmen, die sich nicht an diese Regel halten, mit Zwangsgeldern von bis zu 5.000,- Euro zu belegen.

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Als IT-Dienstleister und Systemhaus realisieren wir Netzwerk-, Hardware-, Software- und Cloud-Lösungen für kleine und mittlere Unternehmen. Sie wollen mehr erfahren? Dann lassen Sie sich unverbindlich beraten. Übrigens: Die Inanspruchnahme unserer Beratungsdienstleistungen im Bereich IT-Sicherheit kann im Rahmen des Förderprogramms „go-digital“ subventioniert werden.

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