Neues Urteil zum Thema Impressum
Bericht aus heise online vom 02.07.2009 In einem Urteil vom 2. April 2009 (Az. 4 U 213/08) hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden, dass schon eine unterlassene Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer im Impressum der Webseite eines geschäftsmäßigen Anbieters ausreicht, um abgemahnt zu werden. Schon seit Jahren […]